Pattensen - Jugendhilfestation Springe - 2022-2025
Erfahrungen mit institutioneller Gewalt im Kontext hochstrittiger Trennung – Chronologie meines Falls
Ich möchte meine Erfahrungen teilen, wie sich institutionelle Prozesse in einem hochstrittigen Trennungs- und Sorgekonflikt entwickelt haben und wie sie – teils unbeabsichtigt, teils durch gezielte Einflussnahme – zu einer massiven Belastung für mich und meine Kinder wurden.
August 2021: Erste Kontaktaufnahme zur Jugendhilfestation Springe durch mich selbst (damals noch verheiratet). Mein Anliegen nach Unterstützung wurde abgelehnt mit dem Hinweis, wir kämen „noch gut alleine zurecht“.
Januar 2022: Trennung vom Kindsvater.
August 2022: Verhaltensauffälligkeiten bei einem Kind im Kindergarten. Nach Meldung an das Jugendamt erneuter Kontakt mit der Jugendhilfestation Springe (gleicher Mitarbeiter wie 2021). Nun wurde betont, dass „etwas getan werden müsse, da es sonst aufs Jugendamt zurückfallen würde". Es folgte die Installation von Hilfe zur Erziehung/Familienhilfe.
Herbst 2022: Erste Kindeswohlgefährdungsanzeige durch den Kindsvater beim Jugendamt. Gründe: Zugang zu Werkzeugen (Kinderwerkbank auf Terrasse), angeblich mangelhafte Kleidung. Familienhelfer kontrollierten Kleiderschränke, führten Gespräche mit mir und den Kindern. Vereinbarung über Packtasche für Umgänge wurde getroffen.
Dezember 2022: Ich meldete dem selben Mitarbeiter der Jugendhilfestation Springe meinerseits Bedenken bezüglich des Verhaltens des Kindsvaters (u.a. Drohungen, emotionale Destabilisierung der Kinder, Androhung von Umgangsverweigerung). Die Mail blieb unbeantwortet; stattdessen erfolgte Verweis an die Erziehungs- und Beratungsstelle, deren Angebote der Kindsvater ablehnte.
September 2023: Erneute Meldung meinerseits ans Jugendamt wegen latenter Kindeswohlgefährdung: Der Kindsvater setzte eigenmächtig ein ärztlich verordnetes Medikament während des Umgangs ab. Trotz ausführlicher Dokumentation meinerseits verwies das Jugendamt erneut an die Erziehungs- und Beratungsstelle („man könne ja nicht daneben stehen“).
Oktober 2023: Im Rahmen eines Gesprächs bei der Familienhilfe legte ich Vollmachten für Gesundheit und schulische Belange vor; der Vater unterschrieb diese.
Dezember 2023: Der Kindsvater zog mit seiner Lebensgefährtin zusammen.
März 2024: Hilfe zur Erziehung lief aus und eine Erziehungsbeistandschaft wurde in unserer Familie installiert.
Juli 2024: Während des Umgangs kam es zu einem körperlichen Übergriff durch den Großvater väterlicherseits auf eines der Kinder. Eine Aufklärung war nicht möglich, führte zum Kontaktabbruch durch den Kindsvater für den August 2024 sowie einer Reduzierung des Umgangs von zwei Wochenenden auf eins im Monat. Kommuniziert vom Kindsvater per Whatsapp direkt an die Kinder.
Oktober 2024: Erziehungsbeistandschaft endete. Ich meldete erneut Hilfebedarf bei der Jugendhilfestation Springe aufgrund von Konflikten mit der Grundschule der Kinder. Es wurde mir zugesichert, dass sich eine Mitarbeiterin bei mir diesbezüglich meldet. Der Kindsvater schlug erstmals eine Mediation bei Waage e.V. vor.
November 2024: Die Situtaion an der Grundschule spitzte sich zu. Ich fragte erneut nach Unterstützung, woraufhin sich eine neue Mitarbeiterin der Jugendhilfestation Springe meldete. Denn der Kindsvater erstattete erneut eine Kindeswohlgefährdungsanzeige und mir wurde ein gemeinsamer Termin vorgeschlagen, um beides besprechen zu können. Der Kindsvater reichte ein umfangreiches Gedächtnisprotokoll ein und zog zuvor erteilte Vollmachten zurück. Ich verweigerte ein erneutes gemeinsames Gespräch mit dem Kindsvater, der mir u.a. Kindesentzug vorwarf, weil er ein von ihm gewünschtes Umgangswochenende im Dezember nicht bekam. Er vereinbarte eigenständig Termine an den Schulen der Kinder und verschärfte so die Konflikte weiter.
Ende 2024: Das Jugendamt stellte einen Antrag beim Familiengericht auf Prüfung der Erziehungsfähigkeit beider Elternteile. Das Gericht beauftragte die Gutachterin mit Fragestellungen zu meiner Erziehungsfähigkeit. Auf mein Hinwirken wurde die Fragestellung auf den Kindsvater erweitert.
April 2025: Ein Kind befindet sich in stationärer Behandlung (Tagesklinik), ein weiteres ist seit fünf Monaten ohne Beschulung, das dritte zeigt massive Maskierungstendenzen und bricht zuhause regelmäßig zusammen. Im familienpsychologischen Gutachten wird fast ausschließlich negativ über mich berichtet; Falschaussagen von Seiten des Jugendamts (u.a. zu meiner Berufstätigkeit) sowie zu unbeteiligten Stiefkindern finden Eingang ins Gutachten. Es gibt keine Gegendarstellung oder Korrektur zu nachweislich falschen Behauptungen oder Bezugnahme auf psychische Erkrankungen/Traumata des Vaters. Dieser gilt als uneingeschränkt erziehungsfähig.