Im Sinne eines Nachteilausgleichs können Eltern ihr Kind von den Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten freistellen lassen. Der Antrag muss zeitgerecht vor einer Zeugniskonferenz eingehen und wird sodann auf dieser beschlossen.
Ein Ausschluss in einem Abschlusszeugnis oder einem Versetzungszeugnis für weiterführende Schulen ist nicht möglich.
Das Muster liegt im Niedersächsischen Schulgesetz begründet.
Antrag auf Ausschluss von der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens
Artikelnummer: 202503
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