Für die Möglichkeit einer Web-Beschulung müssen folgende Schlüsselakteure zusammenarbeiten: Stammregelschule, Schulbehörde, Amtsärzt*in, Facharzt*in, Webschule und das Jugendamt/Sozialamt.
Vor einem Antrag auf Ruhen der Schulpflicht an die Landesschulbehörde müssen jegliche Formen der Beschulung ausgeschöpft oder ausgeschlossen werden. Im Bericht der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxis (KJP) sollte als nicht-möglich deklariert werden:
- Keine teilstationäre oder stationäre Unterbringung / Klinikschule
- Kein Präsenzunterricht
- Kein Hausunterricht (es gibt aber auch Kombi Webschule mit
Anbindung an der Regelschule)
Dem Antrag sind sodann der KJP-Bericht, sowie Atteste und/oder Diagnoseberichte beizulegen.
Das Muster liegt im Niedersächsischen Schulgesetz begründet.
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Artikelnummer: 202504
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